Ablauf
ERSTGESPRÄCH
Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch in die Praxis. Wir lernen uns kennen und Sie gewinnen einen Eindruck von meiner Arbeitsweise. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit!
2 PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDEN
Im Rahmen dieser beiden Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob eine längerfristige Therapie sinnvoll ist. In diesen Sitzungen mache ich mir ein diagnostisches Bild von Ihnen und erhebe eine biografische Anamnese. Sie können zu diesem Zeitpunkt parallel zu anderen PsychotherapeutInnen gehen, um unterschiedliche Arbeitsweisen und TherapeutInnenpersönlichkeiten kennen zu lernen.
ANTRAG BEI DER KRANKENKASSE
Nach den ersten drei Stunden entscheiden wir gemeinsam, ob wir weiter zusammenarbeiten wollen. Dann stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse.
4 PROBATORISCHE SITZUNGEN
Die Zeit bis zur Entscheidung der Krankenkasse überbrücken wir mit vier Sitzungen in denen wir eine sichere therapeutische Beziehung aufbauen.
Kurzzeittherapie
Variante 1
Die Krankenkasse bewilligt 12 Behandlungsstunden. Danach muss ein erneuter Antrag zur Verlängerung der Therapie bei der Krankenkasse gestellt werden.
Variante 2
Nach den ersten 12 Behandlungsstunden kann die Therapie um weitere 12 Stunden verlängert werden.
Langzeittherapie
Variante 1
Alternativ zur Kurzzeittherapie kann auch eine Langzeittherapie beantragt werden. Hier werden üblicherweise 60 Stunden genehmigt. Bei Bedarf kann auch eine Kurzzeittherapie 2 in eine Langzeittherapie überführt werden.
Variante 2
Nach einer durchgeführten Langzeittherapie 1 kann die Behandlungsdauer bei entsprechender Indikation um weitere 40 Stunden auf insgesamt 100 Behandlungsstunden verlängert werden. Dies stellt die maximale Behandlungsdauer im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie dar.
Sollte danach weiterhin Bedarf einer ambulanten Psychotherapie bestehen, müsste ein Behandelnder- und Verfahrenswechsel stattfinden oder eine zweijährige Pause eingelegt werden.